Um einen Baum gesund zu halten, optisch herzurichten oder Sicherheitsrisiken zu beseitigen ist eine fachgerechte Baumpflege stets unerlässlich. Doch ist ein Baum erkrankt, stellt eine Gefahr oder ein Hindernis dar, muss er entsprechend behandelt, ausgedünnt oder sogar gefällt werden.
Wir prüfen gerne für Sie, ob - und unter welchen Bedingungen - der Baum gefällt werden darf und führen dann eine professionelle Fällung durch. Diese kann z.B. im Ganzen erfolgen oder bei Spezialfällen mit sensiblem Umfeld mittels Seilklettertechnik.
Vor dem Durchführen der Baumfällung sollte man zunächst prüfen, ob eine Genehmigung notwendig ist und diese ggf. einholen. Die Genehmigung sollte gemäß der Baumschutzsatzung der Gemeinde beantragt werden. Die Baumschutzsatzung - auch Baumschutzverordnung genannt - wird von einer Stadt bzw. Gemeinde erlassen, um bestimmte Voraussetzungen für private Grundstückseigentümer vorzuschreiben, unter denen Bäume auf Grundstücken gefällt werden dürfen. Ob man einen Antrag braucht, hängt vom Stammumfang und der Baumart ab und variiert je nach Bundesland. Welche Gegebenheiten sonst eingehalten werden müssen, schreibt die Satzung vor. Beispielsweise gilt im bebauten Innenbereich Frankfurts die Baumschutzsatzung für Laubbäume, Ginkgobäume und Walnussbäume ab einem Stammumfang von mehr als 60 cm und für Nadelbäume ab einem Stammumfang von mehr als 90 cm. Wenn bei einer Messung in 1 Meter Höhe diese Werte überschritten werden, muss die Fällung vorher von der Naturschutzbehörde genehmigt werden. Bitte beachten Sie außerdem, dass man in den meisten Fällen nicht um eine Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung herumkommt. Grundsätzlich ist das Fällen von Bäumen zwischen dem 15. März und dem 15. Oktober untersagt, da es sich um die Nist- und Brutzeit von Vögeln handelt. Es lassen sich jedoch Sondergenehmigungen für diesen Sperrzeitraum beantragen, wenn z.B. durch Sturmschäden eine Gefahr entsteht oder Bäume unter einer Krankheit leiden.
Aus rechtlicher Sicht ist also nicht wenig zu beachten, weshalb vielen diesen Schritt auch vom Experten machen lassen. Gerne stehen wir zur Verfügung und übernehmen die Prüfung des Falls und die eventuelle Beantragung der Fällung.
Das Prozedere einer Baumfällung hängt von den individuell gegebenen Rahmenbedingungen ab. Wenn der Baum mitten auf dem Grundstück steht und von freier Fläche umgeben ist, gestaltet sich die Fällung einfacher als beispielsweise in einer Umgebung mit öffentlichen Straßen und Wohnhäusern. Grundsätzlich wird vor jeder Fällung das Umfeld analysiert und anschließend entschieden, wie vorgegangen wird. In einigen Fällen genügt es, den Baum standardmäßig in eine gewählte Richtung zu fällen. Manchmal sind speziellere Mittel wie die sogenannte Seilklettertechnik notwendig, um die Umgebung nicht zu gefährden. In jedem Fall steht bei uns die Sicherheit der Umgebung sowie unserer Mitarbeiter an erster Stelle. Nachdem die Fällung erfolgreich abgeschlossen wurde, sollte das Baumholz abtransportiert und entsorgt bzw. verarbeitet werden. Soll an der Stelle gebaut werden, kann anschließend noch der Baumstumpf entfernt werden. Meistens folgt daraufhin noch eine von der Baumschutzordnung vorgeschriebene Ersatzpflanzung. Hierzu beraten wir Sie gerne und informieren Sie über alle Möglichkeiten.
Nicht selten kommt es vor, dass Bäume von Gebäuden, Straßen oder anderen Objekten und Lebewesen umgeben sind. Daher ist eine Fällung in solchen Umgebungen nicht immer ganz einfach. Hier kommt die Seilklettertechnik zum Einsatz, um Stück für Stück Teile des Baumes zu entfernen und präzise abzulassen. So kann vermieden werden, dass Schäden an umstehenden Gebäuden entstehen oder jemand verletzt wird. Unsere zertifizierten Baumklettertechniker sind immer mehrfach gesichert und können die Motorsäge am Seil präzise bedienen, um den Baum systematisch und risikofrei zu fällen.
Was bedeutet eigentlich Gefahrenfällung? Zu bestimmten Jahreszeiten kommt es.nicht nur im Großraum Frankfurt häufig zu Stürmen und Unwetter, wodurch Bäume Schaden nehmen und zur Gefahr für ihr Umfeld werden können. Auch ein Schädlingsbefall oder Verkehrsunfall kann den Baum beschädigen und ihn zum Risiko für Umwelt, Verkehr, Gebäude oder auch Fußgänger werden lassen. An diesem Punkt sollte schnellstens gehandelt werden, um negative Konsequenzen auszuschließen. Man spricht hier von einer Gefahrenfällung, die durchgeführt wird, bevor der beschädigte, kranke oder verwachsene Baum zu einer Gefahr für seine Umwelt wird. Man sollte äußerst bedacht und professionell vorgehen, um nicht während des Fällens weitere Risiken entstehen zu lassen. Auch in diesem Fall ist die Seilklettertechnik eine geeignete Methode, um risikoarm Teile des Baums zu fällen und den Baum schließlich zu fällen.