Rechnungen von Baumpflege-Maßnahmen einreichen und MwSt (19%) + 1% sichern
Handwerkerrechnungen steuerlich absetzbar
Haben Sie das gewusst? Sie können einen Teil Ihrer Handwerkerrechnungen geltend machen und von der Steuerschuld abziehen. 20% von bis zu 6000 Euro der Rechnung können abgezogen werden. Das entspricht bei 6000€ einer Minderung von 1200€.
Steuervergünstigung auch bei Baumpflege-Arbeiten
Begünstigte Handwerkerleistungen können Sie im Kontext dieses Gesetzes beim Finanzamt einreichen. Das umfasst alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungungen, Erhaltung- oder Moderniesierungsmaßnahmen, die privaten Wohnraum, d.h. auch Ihren Garten oder Grundstück betreffen. Hierzu gehören auch Baumpflege-Maßnahmen wie Baumfällung, Kronensicherung oder eine regelmäßige Rundum-Baumpflege.
Handwerkerrechnungen absetzen - darauf sollten Sie achten
- Die Rechnung wird gemäß § 35 a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EstG) beim Finanzamt eingereicht
- die gesetzliche Mehrwertsteuer muss ausgewiesen sein, dass die Rechnung anerkannt wird
- die Lohnkosten müssen getrennt ausgewiesen sein, da die Steuerminderung nur auf die Lohnsteuer und nicht beispielsweise Materialien geltend gemacht werden kann - Kosten für das Nutzen von Maschinen werden jedoch akzeptiert, da sie zu Lohnkosten zählen
- nur bargeldlose Transaktionen, z.B. Banküberweisungen werden anerkannt
– Ihr "Rund um Baum und Wurzel"-Team